Drei Hebel, die zusammenwirken

Im Gegensatz zu Aktien, ETFs oder Festgeld bietet eine Betreutes-Wohnen-Immobilie gleich drei steuerliche Hebel, die sich kombinieren lassen:

  1. Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG (5 % p.a. auf den verbleibenden Buchwert)
  2. Sonder-AfA Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG (zusätzliche 5 % p.a. in den ersten vier Jahren, gedeckelt auf 4.000 €/m²)
  3. Werbungskostenabzug für Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten (§ 9 EStG)

Eine Vertiefung der einzelnen AfA-Modelle finden Sie im Beitrag AfA bei Betreutem Wohnen.

1. Degressive AfA nach §7 Abs. 5a EStG, 5 % auf den Restwert

Die degressive AfA wird auf den verbleibenden Buchwert angewendet. Im ersten Jahr 5 %, im zweiten Jahr 5 % vom Restwert, und so weiter. Das bedeutet: in den ersten Jahren hohe Abschreibungsbeträge, später abnehmend.

Beispiel: Kaufpreis 400.000 €, Gebäudeanteil 80 % = 320.000 €

JahrRestwertDegressive AfA 5 %
1320.000 €16.000 €
2304.000 €15.200 €
3288.800 €14.440 €
4274.360 €13.718 €

Nach einigen Jahren ist ein Wechsel auf die lineare AfA möglich und meist günstiger.

2. Sonder-AfA Mietwohnungsneubau nach §7b EStG

Zusätzlich zur degressiven AfA können in den ersten vier Jahren weitere bis zu 5 % geltend gemacht werden, bei neuen Mietwohnungen mit Bauantrag im förderfähigen Zeitraum (01.09.2018–31.12.2021 oder 01.01.2023–30.09.2029).

Wichtig: Die Sonder-AfA ist gedeckelt auf eine Bemessungsgrundlage von 4.000 € pro Quadratmeter Wohnfläche; die Förderhöchstgrenze für die Baukosten liegt bei 5.200 € pro Quadratmeter. Bei höheren Kaufpreisen pro Quadratmeter greift die Sonder-AfA also nur teilweise.

Im Beispiel: Bei einer Wohnfläche von 60 m² liegt die maximale Bemessungsgrundlage bei 240.000 € (60 × 4.000). Daraus ergibt sich eine jährliche Sonder-AfA von 12.000 €, kumuliert über vier Jahre 48.000 €.

Die Sonder-AfA wird zusätzlich zur degressiven oder linearen AfA gewährt, nicht statt dieser.

3. Werbungskosten

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Immobilie sind als Werbungskosten absetzbar:

  • Finanzierungszinsen, bei 60 % Finanzierung schnell mehrere Tausend Euro pro Jahr
  • Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, über die Haltedauer abschreibbar
  • Bewirtschaftungskosten, meist gering bei Betreutem Wohnen (Betreiber übernimmt das meiste)
  • Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Immobilie

Gesamtwirkung im Beispiel

Investition: 400.000 €, 60 % finanziert zu 4 % Zinsen, Spitzensteuersatz 42 %:

PositionJahr 1Über 4 Jahre
Degressive AfA16.000 €ca. 58.000 €
Sonder-AfA16.000 €64.000 €
Zinsen (Werbungskosten)9.600 €ca. 35.000 €
Steuerersparnis (42 %)~17.500 €~66.700 €

Das entspricht in den ersten vier Jahren einer zusätzlichen Netto-Rendite von 4 bis 5 Prozentpunkten p.a., unabhängig von der laufenden Mietrendite.

Wichtige Voraussetzungen

  • Vermietungsabsicht, Eigennutzung schließt die Vorteile aus
  • Erstkäufer, Sie kaufen direkt vom Bauträger
  • Förderfähiger Zeitraum, die Sonder-AfA ist befristet; prüfen Sie den aktuellen Stand
  • Saubere Steuererklärung, die Vorteile entfalten sich nur bei korrekter Dokumentation

Was bei kleinerem Einkommen?

Bei Einkommen unter dem Spitzensteuersatz sinkt die absolute Ersparnis proportional. Trotzdem lohnt sich Betreutes Wohnen oft, weil Mietrendite plus Wertstabilität auch ohne hohen Steuer-Effekt attraktiv sind. Eine individuelle Steuerrechnung zeigt, ob sich das Investment in Ihrer Situation rechnet.

Fazit

Drei steuerliche Hebel addieren sich bei Betreutem Wohnen zu einem signifikanten Liquiditätsvorteil, am stärksten in den ersten vier Jahren. Danach lebt das Investment von Mietrendite und Wertstabilität.

Eine konkrete Steuerrechnung ist Teil jeder Beratung. Eine zusätzliche Abstimmung mit Ihrem Steuerberater empfehlen wir vor jeder Investitionsentscheidung.

Weiterführend

Verwandte Ratgeber:

Konkrete Objekte: Aktuell vermittelbare Einheiten mit Sonder-AfA-Eignung in unserer Standortübersicht.

Rechtlicher Hinweis: Diese Darstellung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Steuerberatung. Beispielrechnungen sind illustrativ. Konkrete steuerliche Effekte hängen von Ihrer individuellen Situation, der Vertragsgestaltung und der aktuellen Gesetzgebung ab. Stand der Informationen: Mai 2026.

Quellen

Häufige Fragen

Welche Steuervorteile bietet Betreutes Wohnen als Kapitalanlage?
Drei Hebel wirken zusammen: (1) Degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG mit 5 % auf den jeweiligen Restbuchwert, (2) Sonder-AfA Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG mit zusätzlich bis 5 % p.a. in den ersten vier Jahren (gedeckelt auf 4.000 €/m²) und (3) Werbungskostenabzug für Finanzierungszinsen, Notar, Grunderwerbsteuer und Bewirtschaftungskosten.
Wie hoch ist die typische Steuerersparnis im ersten Jahr?
Bei einer 400.000-€-Wohnung mit 80 % Gebäudeanteil, 60 % Finanzierung zu 4 % Zinsen und Spitzensteuersatz 42 %: Degressive AfA 16.000 € + Sonder-AfA bis 16.000 € + Zinsen 9.600 € → Steuerersparnis rund 17.500 € im ersten Jahr. Über vier Jahre kumuliert ergibt sich ein Liquiditätsvorteil von etwa 66.700 €.
Lassen sich degressive und Sonder-AfA kombinieren?
Ja — die Sonder-AfA nach § 7b EStG wird zusätzlich zur regulären AfA gewährt, nicht statt dieser. In den ersten vier Jahren kann das die Gesamtabschreibung auf bis zu 10 % p.a. erhöhen. Voraussetzung: Bauantrag in einem förderfähigen Zeitfenster und mindestens zehn Jahre Vermietung.
Was passiert, wenn ich keinen Spitzensteuersatz habe?
Die absolute Steuerersparnis sinkt proportional zum persönlichen Grenzsteuersatz. Trotzdem bleibt das Investment attraktiv, weil Mietrendite und Wertstabilität auch ohne hohen Steuer-Effekt tragen. Eine individuelle Steuerrechnung zeigt, ob sich das Investment in Ihrer konkreten Situation rechnet.
Brauche ich einen Steuerberater für die Geltendmachung?
Für die initiale Strukturierung (Aufteilung Gebäude/Grundstück, AfA-Wahl, Sonder-AfA-Antrag) und die jährliche Steuererklärung empfehlen wir die Begleitung durch einen steuerlich erfahrenen Berater. Die Steuerberatungskosten selbst sind als Werbungskosten absetzbar.

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