Was vergleicht der Rechner?

Zwei Wege, langfristig Vermögen aufzubauen, treffen aufeinander. Auf der einen Seite steht die klassische ETF-Anlage: Das vorhandene Eigenkapital fließt einmalig in einen weltweit streuenden Aktien-ETF, läuft über die Haltedauer mit der Marktrendite minus Kostenquote und wird am Ende mit Abgeltungsteuer belastet. Auf der anderen Seite steht das Betreute Wohnen: Das gleiche Eigenkapital dient als Sicherheit für eine fremdfinanzierte Wohneinheit, der Mieter tilgt einen Teil des Darlehens, die Mieten steigen mit der Indexierung, und Abschreibungen (degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG plus optional Sonder-AfA nach § 7b EStG) reduzieren die laufende Steuerlast deutlich.

Beide Modelle haben ihre Stärken und ihre Schwächen. Ein ETF ist liquide und flexibel, ein Immobilieninvestment bietet Substanz, Hebelwirkung und Inflationsschutz. Der Rechner zeigt das Endvermögen nach Ihrer gewünschten Haltedauer und legt offen, woher der Vermögenszuwachs bei der Immobilie kommt.

Der Vergleichsrechner

Objekt & Erwerbskosten
Finanzierung (Bank)
KfW-Darlehen (297/298)
Vermietung
Steuer
ETF-Vergleich
Verkauf
Aus Ihren Eingaben abgeleitet
Erwerbsnebenkosten
Bank-Darlehen
KfW-Darlehen
Annuität gesamt (Jahr 1)
Gebäudewert (AfA-Basis)
ETF netto p. a. EK-Rendite
Immobilie netto p. a. EK-Rendite
Differenz
Entwicklung des Vermögens nach Verkauf über die Haltedauer
  • Betreutes Wohnen
  • ETF-Depot

Zusammensetzung Betreutes Wohnen

Wertzuwachs Immobilie
Getilgtes Darlehen
Kumulierte Liquidität nach Steuern
– Erwerbsnebenkosten
– Verkaufsnebenkosten
– Veräußerungssteuer
Vermögenszuwachs über das Eigenkapital hinaus
Gezahlte Zinsen (kumuliert)
Steuerwirkung (kumuliert)
Restschuld bei Verkauf
Jahresverlauf im Detail anzeigen
JahrMieteZinsenTilgungAfASteuerwirkungLiquidität n. St.Restschuld

Illustratives Musterbeispiel, keine vertraglich vereinbarte Zusage und keine Anlageempfehlung. Die Sonder-AfA nach § 7b setzt eine Einstufung als Wohnzweck und die Einhaltung der Baukostenobergrenze von 5.200 € je Quadratmeter je Einheit voraus, die objektbezogen zu prüfen ist. Veräußerungsgewinn nach zehn Jahren einkommensteuerfrei (§ 23 EStG). Abstimmung mit dem Steuerberater empfohlen.

So liest man die Ergebnisse

Drei Ergebniskarten zeigen das Endvermögen nach der gewählten Haltedauer: das ETF-Depot netto, das Betreute Wohnen netto und die Differenz zwischen beiden Wegen. Jeweils ergänzt um die Eigenkapitalrendite p. a., die zeigt, wie viel Prozent das eingesetzte Eigenkapital pro Jahr gewachsen ist.

Das Liniendiagramm darunter zeigt das Vermögen nach Verkauf Jahr für Jahr — also das, was Sie tatsächlich auf dem Konto hätten, wenn Sie in diesem Jahr liquidieren würden. Beim Betreuten Wohnen setzt sich der Wert aus dem Marktwert der Immobilie abzüglich Verkaufsnebenkosten und Restschuld plus der kumulierten Liquidität nach Steuern zusammen. Beim ETF ist es der aktuelle Depotwert abzüglich der Abgeltungsteuer, die bei sofortigem Verkauf fällig würde.

Die Mechanik hinter den Zahlen

Bei der Immobilie

Vier Bausteine erzeugen den Vermögenszuwachs:

  1. Wertsteigerung: Der Immobilienwert wächst jährlich mit dem angesetzten Faktor.
  2. Tilgungsgewinn: Das Darlehen schmilzt durch die Annuität — der Mieter zahlt einen Teil davon.
  3. Liquidität nach Steuern: Mieteinnahmen abzüglich Zinsen, Tilgung, nicht umlagefähiger Kosten und zuzüglich der Steuerersparnis aus AfA-Wirkung.
  4. Steuervorteile: Degressive AfA (5 % auf den Restbuchwert nach § 7 Abs. 5a EStG) plus optional Sonder-AfA (zusätzlich 5 % p. a. auf bis zu 100.000 € in den ersten vier Jahren nach § 7b EStG). Beide kombiniert erzeugen in den ersten Jahren oft eine Steuererstattung, die die Liquidität deutlich verbessert. Auf den eingegebenen Grenzsteuersatz rechnet der Rechner zusätzlich den Solidaritätszuschlag (5,5 %) und die ggf. eingegebene Kirchensteuer auf — konsistent zur Belastung beim ETF-Verkauf.

Gegenüber stehen die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler) und die Verkaufsnebenkosten. Beide werden als verlorene Mittel verbucht und vom Vermögenszuwachs abgezogen.

Beim ETF

Hier ist die Mechanik direkt: Das Eigenkapital wächst mit der angesetzten Bruttorendite minus der Kostenquote (TER) über die Haltedauer. Beim Verkauf greift die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf den Gewinn — wegen der Teilfreistellung von 30 % für Aktien-ETFs reduziert sich die Bemessungsgrundlage entsprechend.

Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € jährlich ist im Rechner aus Vergleichsgründen nicht abgezogen, um auch höhere Eigenkapital-Beträge sauber abzubilden.

Wo der Hebel arbeitet

Die zentrale Frage lautet nicht, wer in den ersten Jahren renditestärker wirkt, sondern wer am Ende mehr Vermögen erzeugt hat. Der Hebel der Immobilie liegt darin, dass nicht nur das Eigenkapital für Sie arbeitet, sondern auch das Bankkapital — finanziert vom Mieter über die Laufzeit. Voraussetzung: Die Mieten bleiben stabil und der Pachtvertrag mit dem Betreiber trägt das Vermietungsrisiko über die gesamte Haltedauer.

Beim Betreuten Wohnen ist das aufgrund der Indexmiete und der 20- bis 25-jährigen Generalmietverträge mit professionellen Pflegebetreibern strukturell anders gelagert als bei einer klassischen Eigentumswohnung. Die Mietausfallquote ist daher in der Regel deutlich geringer — auch unsere Marktprognose zeigt, warum sich diese Nachfrageseite bis 2055 weiter verfestigt.

Hinweistext zu den Annahmen

Alle Werte sind Annahmen, keine Prognosen. Der Rechner ist als Werkzeug für die eigene Einordnung gedacht, nicht als Anlageempfehlung. Reale Objekte unterliegen objektspezifischen Bedingungen — Bauträger, Lage, Pachtvertragskonditionen und Förderfähigkeit beeinflussen die tatsächlichen Cashflows erheblich. Die Sonder-AfA nach § 7b EStG ist an konkrete Auflagen geknüpft (Baukostengrenze, Wohnzweck, Effizienzhaus-Standard ab 2023), die objektbezogen zu prüfen sind. Eine Abstimmung mit dem Steuerberater zur konkreten persönlichen Situation ist vor jeder Investitionsentscheidung empfehlenswert.

Für die Einordnung einzelner Objekte und konkreter Eingangsdaten: unverbindlich Beratung anfordern — wir gehen die Annahmen gerne mit Ihnen durch.

Häufige Fragen

Welche Rendite-Annahme für den ETF ist realistisch?
Der breit gestreute Welt-Aktien-ETF (z. B. MSCI ACWI) hat seit 1988 eine durchschnittliche Bruttorendite von rund 8 % p. a. erzielt. Nach Kostenquote (TER 0,15 bis 0,25 %) und Abgeltungsteuer ist der Default-Wert von 6,5 % konservativ angesetzt. Historische Renditen sind kein Versprechen für die Zukunft, sondern eine Annäherung.
Warum wird die Immobilie mit Fremdkapital, der ETF aber nur mit Eigenkapital gerechnet?
Genau das ist der Mechanik-Unterschied: Bei einer fremdfinanzierten Immobilie arbeitet zusätzlich das Bankkapital für Sie und wird über zehn Jahre teilweise vom Mieter getilgt (Tilgungsgewinn). Beim ETF gilt das nicht. Lombardkredite oder Margin-Lending sind möglich, aber unüblich und mit Marginal-Call-Risiken verbunden. Der Vergleich ist daher als Standardvariante gerechnet.
Wann fällt Abgeltungsteuer auf den ETF an?
Beim Verkauf der Anteile wird der Gewinn (Verkaufserlös minus Anschaffungskosten) mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belastet. Bei Aktien-ETFs greift die Teilfreistellung von 30 % nach § 20 InvStG, sodass nur 70 % des Gewinns versteuert werden. Der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € jährlich ist im Rechner aus Vergleichsgründen nicht abgezogen.
Was passiert beim Immobilienverkauf nach zehn Jahren?
Nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren ist der Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG einkommensteuerfrei. Es fallen lediglich Verkaufsnebenkosten (Makler, Notar, Vorfälligkeit etc.) in Höhe von marktüblich rund 3 % auf den Verkaufspreis an. Innerhalb der zehn Jahre wäre der Gewinn voll mit dem persönlichen Grenzsteuersatz zu versteuern.
Wie wird die degressive AfA berechnet, und wann ist der Wechsel zur linearen AfA sinnvoll?
Die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG beträgt 5 % auf den jeweiligen Restbuchwert des Gebäudes. Der Restbuchwert sinkt jedes Jahr, daher fällt die jährliche AfA ab. Der Wechsel zur linearen AfA wird im Jahr vorgenommen, in dem die lineare AfA (= Restbuchwert geteilt durch die verbleibende Nutzungsdauer von 33,33 Jahren) größer ist als der degressive Betrag. Der Rechner führt diesen Vergleich automatisch durch.
Welche Voraussetzungen hat die Sonder-AfA nach §7b EStG?
Wohnzweck, Bauantrag im förderfähigen Zeitfenster, Baukostengrenze von 5.200 € je Quadratmeter, Bemessungsgrundlage gedeckelt auf 4.000 €/m² und je Einheit auf 100.000 €. Bei Bauantrag ab 2023 ist zusätzlich der Effizienzhaus-40-Standard mit QNG-Siegel Pflicht. Details im AfA-Ratgeber.

Betreutes Wohnen als Kapitalanlage im Überblick

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